Freitag, 13 Juni 2025
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Wollen Mehrarbeit belohnen: CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU).© Frank Turetzek/Imago
Die Bundesregierung plant eine Neuerung, die ein Lohn-Plus für viele Beschäftigte bedeutet. Doch nicht alle Arbeitnehmer profitieren.
Dortmund – Mit seiner Forderung, die Deutschen müssten „wieder mehr und vor allem effizienter“ arbeiten, hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zuletzt für Aufsehen gesorgt. „Mit Vier-Tage-Woche und Work-Life-Balance werden wir den Wohlstand dieses Landes nicht erhalten können“ beklagte der Kanzler in seiner ersten Regierungserklärung. Um die Mehrarbeit für Arbeitnehmer attraktiver zu machen, plant die Bundesregierung unter anderem eine Neuregelung für Überstundenzuschläge.
Bereits vor der Bundestagswahl hatte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann erklärt, die CDU trete an, um die Leistungsbereitschaft wieder zu fördern. Deswegen wolle man „Überstundenzuschläge steuerfrei stellen.“ Denn, so Linnemann damals: „Wer Mehrarbeit leistet, muss entlastet werden.“
Mit diesem Motto hat sich die CDU offenbar auch in der Koalition durchgesetzt. Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD vereinbart: „Damit sich Mehrarbeit auszahlt, werden Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt.“
Wichtig dabei: Nicht die Überstunden selbst sollen steuerfrei gestellt werden, sondern ausschließlich die Zuschläge für Mehrarbeit. Viele Arbeitgeber gewähren bereits heute derartige Zuschläge auf Überstunden, um zusätzliche Anreize zu schaffen oder Mitarbeitende für besondere Belastungen zu belohnen.
Bislang werden diese Überstundenzuschläge wie normales Einkommen versteuert. Eine Ausnahme bilden bereits jetzt solche für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, die nach § 3b Einkommensteuergesetz (EStG) bis zu bestimmten Beträgen nicht zu versteuern sind. Nach dem Willen der neuen Regierung sollen sämtliche Zuschläge für Überstunden künftig steuerfrei bleiben (weitere Finanz-News auf RUHR24).
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Das primäre Ziel der Neuregelung ist es, Mehrarbeit finanziell attraktiver zu gestalten. Sie soll Arbeitnehmer direkt entlasten, ihr verfügbares Einkommen erhöhen und damit die Motivation für zusätzliche Arbeitsstunden steigern.
Nach heftiger Kritik an seinen Aussagen ist Bundeskanzler Merz (CDU) dabei mittlerweile etwas zurückgerudert. So erklärte der CDU-Vorsitzende im Nachhinein, es gäbe „in Deutschland Gruppen, vor allen Dingen unter den Jüngeren, die sehr, sehr viel arbeiten.“ Und weiter: „Wir haben Millionen von Überstunden.“ Eben diese sollen durch die Änderung stärker belohnt werden. Denn die Bundesregierung möchte, dass „wer freiwillig mehr arbeiten will, mehr Netto vom Brutto hat“.
Die geplante Regelung gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die über die tariflich vereinbarte oder an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinaus tätig sind. In der Praxis bedeutet das: Wer eine 34-Stunden-Woche (tariflich) oder eine 40-Stunden-Woche (außertariflich) arbeitet und darüber hinaus Überstunden leistet, muss künftig auf die Zuschläge für diese Mehrarbeit keine Steuern mehr zahlen.
Teilzeitkräfte sind von dieser Steuerbefreiung folglich allerdings ausgeschlossen. Letzteres sorgt bereits für Kritik. So bemängelt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), Teilzeitkräfte und Frauen würden dadurch „diskriminiert“.
Denn Frauen arbeiten deutlich häufiger in Teilzeit und leisten einen Großteil der unbezahlten Sorgearbeit. Kritiker befürchten daher, die Steuerbefreiung könnte Anreize schaffen, dass ein Partner (oft der Mann) noch mehr Überstunden leistet, während der andere (oft die Frau) seine Arbeitszeit reduziert oder ganz zu Hause bleibt.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) bemängelt zudem, dass die Änderung die flexiblen Jahresarbeitszeitkonten gefährde, die es in vielen Firmen gebe. Darüber hinaus sei die Belastung der Arbeitnehmer bereits jetzt hoch. DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi fordert daher zunächst eine verbindliche Arbeitszeiterfassung.